Der Angeklagte begründet seinen Antrag damit, dass der Betrag der Busse von CHF 8'000.00 zu hoch sei. Insbesondere erachte er die Verdoppelung der Busse vom Vorjahr als "unangebracht und als Wucher, da sich sein Salär auch nicht verdoppelt habe". Der Angeklagte legt seiner Einsprache Gehaltsabrechnungen von Januar bis September 2018 bei.