3.3. Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Kapital von CHF 250'000.00 sowie bei der dritten Widerhandlung CHF 3'000.00. Gründe für eine Reduktion der Busse sind keine ersichtlich. Nachdem die beantragte Busse dem aktuellen Bussentarif entspricht, ist die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von CHF 3'000.00 nicht zu beanstanden. - 11 -