3.2.2. Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Kapital der Angeklagten von CHF 250'000.00 aus (vgl. auch Aktennotiz vom 17. Oktober 2019). Dies wurde der Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Demgegenüber beträgt das letzte rechtskräftig veranlagte Kapital CHF 1'030'656.00 (definitiven Steuerveranlagung 2014; Aktennotizen vom 23. Oktober 2019 und 5. Dezember 2019), was – würde darauf abgestellt – eine Bussenerhöhung nach sich ziehen müsste. - 10 -