Der Vertreter der Angeklagten führte weiter aus, dass er nach der letzten Mahnung persönlich bei Herrn E. vom KStA vorstellig geworden sei und weitere Unterlagen für das Steuerjahr 2015 eingereicht habe. Er habe mitgeteilt, dass er wegen des fortlaufenden "Paypal"-Kontos den Jahresabschluss 2016 nicht einreichen könne, solange die Steuerrevision 2015 nicht erledigt sei. Ansonsten müsste der Jahresabschluss möglicherweise zwei Mal eingereicht werden. Gemäss Herrn D. habe er "dann nichts mehr von Herrn E. gehört".