Allerdings sei das rückwirkend nicht mit korrektem Saldo möglich gewesen. Alle Einnahmen des fortlaufend geführten "Paypal"-Kontos würden auf die "ordentlichen" UBS-Konti übertragen, welche in der Buchhaltung enthalten seien. Dieses Vorgehen sei bisher bei der Steuerrevision nicht bemängelt worden. Es habe keine steuerlichen Aufrechnungen gegeben.