1.4.4. An der Verhandlung erklärte der Vertreter und Treuhänder der Angeklagten, die Steuerrevision 2015 sei noch nicht abgeschlossen. Wegen der erheblichen Diskrepanzen zwischen Jahresabschluss 2015 und Ergebnis der Steuerrevision 2015 habe er die Steuererklärungen 2016 und 2017 nicht einreichen können. Umstritten sei bei der Steuerrevision 2015 vor allem die Führung des "Paypal"-Kontos gewesen. Nach Auffassung der Angeklagten handle es sich dabei um ein blosses Durchlaufkonto. Herr D. habe dem Steuerrevisor auch diverse Auszüge des "Paypal"-Kontos geschickt. Allerdings sei das rückwirkend nicht mit korrektem Saldo möglich gewesen.