1.4.2. Der Revisor des KStA führte in seiner Stellungnahme vom 15. August 2019 aus, die Annahme der Steuererklärung 2016 sei nie verweigert worden. Auch sei kein Aufschub gewährt worden. Vielmehr seien keine weiteren Steuererklärungen mehr eingereicht worden, da anlässlich der Revision der Steuerperiode 2015 erhebliche Mängel aufgedeckt worden seien, die zur Eröffnung eines Nachsteuer- und Bussenverfahren geführt hätten. -6-