1.4. 1.4.1. Die Angeklagte führte in der Einsprache aus, sie habe ihrem Treuhänder und Vertreter, D., die Mahnung vom 11. März 2019 übergeben. Dieser sei damit beim KStA vorstellig geworden: "Herr D. wollte schon mehrmals die Steuererklärung und Abschlüsse für das Jahr 2016 bei Herrn E. einreichen. Laut Herrn D. nahm dieser [Herr E.] die Unterlagen nicht entgegen mit der Begründung, er müsse zuerst das Jahr 2015 revidieren. Aus diesem Grunde haben wir weitere Abschlüsse zurückbehalten und auf die entsprechende Aufforderung von Herrn E. gewartet."