1.3. Das KStA macht geltend, dass Mahnverfahren sei ordnungsgemäss durchgeführt worden. Die Angeklagte sei mehrfach gemahnt worden, zuletzt unter Androhung der Säumnisfolgen mit eingeschriebener Mahnung vom 11. März 2019 gesetzten Frist sei keine Steuererklärung 2017 eingereicht worden.