10. Die Angeklagte hat die eingeschriebene Vorladung nicht abgeholt, weshalb ihr diese nochmals nicht eingeschrieben zugestellt wurde. 11. Anlässlich der Verhandlung vor dem Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichts wurde C., Geschäftsführer und Gesellschafter der A. GmbH, befragt (Protokoll der Verhandlung vom 23. Oktober 2019 [nachfolgend Protokoll]). -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).