8. Am 26. August 2019 erhob das KStA beim Spezialverwaltungsgericht gegen die Angeklagte folgende Anklage: "1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." -3- 9. Mit Verfügung vom 29. August 2019 wurde die Angeklagte bzw. deren Organ auf den 23. Oktober 2019 vorgeladen. Gleichzeitig wurden die Anklage und die Stellungnahme des KStA, Sektion juristische Personen, zugestellt.