Insbesondere besteht keine Pflicht des mit Steuerhoheit ausgestatteten Gemeinwesens, in Bezug auf die gesetzliche Steuerund Mitwirkungspflicht eidesstattliche Versicherungen abzugeben. Es muss denn an dieser Stelle nicht überprüft werden, weshalb der UCC der Entwurf eines für das Gebiet der USA einheitlichen Handelsrechts (de.wikipedia.org/wiki/Uniform_Commercial_Code), in der Schweiz in Steuerbelangen Wirkung haben sollte. Die Einwände des Angeklagten vermögen die Nichteinreichung der Steuererklärung 2017 bzw. eines Fristerstreckungsgesuches nicht zu begründen.