2.3. Der Angeklagte beruft sich im Wesentlichen auf einen fehlenden "Nachweis der Rechtssicherheit" (Schreiben an das Gemeindesteueramt Q. vom 23. April 2018 und Schreiben vom 29. November 2018 an das KStA). Insbesondere macht er geltend, die Schweizerische Eidgenossenschaft, die Eidgenössische Bundesverwaltung, die Eidgenössische Steuerverwaltung sowie deren Unterinstanzen unterlägen als unternehmerisch tätige Firmen dem Uniform Commercial Code (UCC). Aufgrund dieser Erkenntnis werde die Rechtmässigkeit der Forderung angezweifelt.