"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." -3- 9. Mit Verfügung vom 17. Januar 2019 wurde der Angeklagte auf den 13. Februar 2019 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. 10. Mit Schreiben vom 30. Januar 2019 teilte der Angeklagte mit, dass er an der Gerichtsverhandlung nicht teilnehmen werde. In der Folge ist der Angeklagte nicht zur Verhandlung erschienen. -4-