1.3.3. Am 10. August 2018 versandte das Gemeindesteueramt Q. eine letzte Mahnung und setzte eine Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2016 bis zum 31. August 2018. Gemäss Sendungsverfolgung der Post (aaa) wurde das Einschreiben nicht abgeholt und in der Folge dem Gemeindesteueramt retourniert.