1.3. 1.3.1. Der Angeklagte wurde mehrfach gemahnt. Trotz rechtsgenüglicher Zustellung der letzten, eingeschriebenen Mahnung vom 10. August 2018 reichte er keine Steuererklärung ein. 2.2.1. Nach § 65 Abs. 4 StGV ist ausdrücklich vorgeschrieben, dass die mit letzter Mahnung gewährte Frist mindestens 20 Tage betragen muss. Vorerst ist zu prüfen, ob diese Vorschrift mit der Mahnung vom 10. August 2018 eingehalten worden ist.