2. Die Kosten des Gerichtsverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 50.00 sowie der Kanzleigebühr von CHF 110.00 und den Auslagen von CHF 40.00, insgesamt CHF 200.00, werden zu 60 % der Angeklagten mit CHF 120.00 auferlegt. Der Rest (CHF 80.00) wird auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: - die Angeklagte - das Kantonale Steueramt (2) - das Steueramt Q. Mitteilung an: - die Gerichtskasse Rechtsmittelbelehrung