Die Angeklagte lässt vorbringen, die Firma sei seit über zehn Jahren nicht mehr tätig und es sei auch kein Kapital vorhanden. Die Bankkonten seien vor Jahren saldiert worden. Die Buchhaltung habe immer das C. in Q. erledigt. Die Gesellschafter hätten mehrmals gebeten die Firma zu schliessen. Der Vorsitzende der Geschäftsführung sei gesundheitlich sehr angeschlagen. Beide Gesellschafter hätten zusammen nur die AHV von etwas über CHF 3'000.00 pro Monat.