8. Mit Erklärung vom 20. Oktober 2018 verzichtete die Angeklagte bzw. deren Organ auf eine Teilnahme an der Verhandlung und ermächtigte das Gericht, das Urteil in ihrer Abwesenheit auf Grundlage der Akten zu fällen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).