"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 17. August 2018 wurde die Angeklagte bzw. deren Organ auf den 24. Oktober 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3-