Das KStA hat erst am 17. August 2018 vom Kanton Luzern einen Ausdruck der Luzerner Steuererklärung 2016 vom 13. Juli 2017 erhalten. Diese enthält auf Seite 5 eine Unterschrift von D., Gesellschafter der Angeklagten. Das KStA hat diese Steuererklärung dem Spezialverwaltungsgericht gleichentags weitergereicht. In den bisherigen Akten des KStA, Sektion juristische Personen, findet sich lediglich eine nicht unterzeichnete Steuererklärung 2016 des Kantons Luzern. Diese Kopie der Steuererklärung 2016 des Kantons Luzern liess die Angeklagte erst mit ihrer Einsprache vom 9. April 2018 einreichen (vgl. Einsprache, 3. Abschnitt, "Wir übersenden […] die zutreffende Erklärung […]").