In den Akten des KStA findet sich eine Veranlagungsverfügung 2016 mit Einspracherecht des Kantons Luzern mit Eingangsstempel des KStA vom 15. Dezember 2017. Der zuständige Luzerner Sachbearbeiter, C., gab gegenüber dem KStA an, diese sei ohne Kopie der beim Kanton Luzern eingereichten Steuererklärung 2016 an das KStA verschickt worden (E- Mail vom 17. August 2018). Es muss daher davon ausgegangen werden, dass dem KStA am 15. Dezember 2017 keine Kopie der Steuererklärung 2016 des Kantons Luzern vorlag.