1.3.2. Der Vertreter der Angeklagten bringt vor, die Steuererklärungen 2016 der Kantone Aargau und Luzern seien am 13. Juli 2017 ausgefertigt und der Angeklagten übergeben worden. In der Folge seien diese auch eingereicht worden. Das zeige die Abrechnung des Hauptsitzkantons Luzern. Ende Februar/März 2018 sei der Angeklagten zudem eine weitere Mahnung zugestellt worden. Auf dem daraufhin retournierten Original der Mahnung hätte die Angeklagte klar erwähnt, dass die Steuererklärung 2016 eingereicht worden sei. Das KStA habe darauf weder reagiert noch irgendeine Rückfrage vorgenommen. Diese Ausführungen wurden an der Verhandlung vom 12. September 2018 wiederholt (vgl. Protokoll).