"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern, gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 31. Juli 2018 wurde die Angeklagte bzw. deren Organ auf den 12. September 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Das Spezialverwaltungsgericht hat beim KStA, Sektion juristische Personen, und bei der Schweizerischen Post AG Abklärungen getroffen (E-Mail Verkehr vom 17. August 2018/21. August 2018).