Das Gemeindesteueramt Q. macht geltend, dass lediglich eine eingeschränkte Bevollmächtigung bestehe (aktuellster Stand mit der Einreichung der Steuererklärung 2015 am 5. September 2016). Beim Versand der Mahnung zur Einreichung der Steuerklärung 2016 (1. Aufforderung am 9. Januar 2018 und 2. Mahnung am 19. Februar 2018 mit A-Post Plus) habe das System VERANA dementsprechend nicht vorgesehen, den Bevollmächtigten mit einer Kopie zu informieren.