Vertreter die Mahnung nicht zugestellt worden, weshalb das Mahnverfahren nicht ordnungsgemäss durchgeführt worden sei. Zudem stellte der Vertreter des Angeklagten den Antrag, das Gemeindesteueramt Q. sei mit CHF 250.00 zu büssen aufgrund falscher Angaben im Ordnungsbussenverfahren (vgl. Protokoll der Verhandlung vom 24. Oktober 2018 [nachfolgend: Protokoll]).