"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." -3- 9. Mit Verfügung vom 9. August 2018 wurden der Angeklagte und der Vertreter des Angeklagten auf den 24. Oktober 2018 vorgeladen. Dem Angeklagten wurde das Erscheinen zur Verhandlung aus gesundheitlichen Gründen freigestellt. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt.