Massnahmen zur Sicherstellung der Zustellung durch die Steuerbehörde treffen. Im Inland kann das mit einem Nachsendeauftrag bewerkstelligt werden. Bei Auslandabwesenheit ist ein Zustellungsbevollmächtigter zu ernennen bzw. der Steuerpflichtige kann einen Vertreter bestellen (Kommentar zum Aargauer Steuergesetz, 4. Auflage, Muri-Bern 2015, § 175 N 17, mit Hinweisen). 1.3.4. Der Angeklagte hält selbst fest, er sei sich bewusst gewesen, dass er für den Hausverkauf in Q. eine Steuererklärung für Grundstückgewinne einreichen müsse. Der Angeklagte musste daher mit der Zustellung einer Steuererklärung und – bei Nichterfüllung der Deklarationspflicht – von Mahnungen rechnen.