9. Das Spezialverwaltungsgericht hat bei der Einwohnerkontrolle R. und beim Gemeindesteueramt Q. Abklärungen getroffen (E-Mail vom 14./16. August 2018 und vom 3. September 2018). 10. Der Angeklagte ist nicht zur Verhandlung erschienen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).