"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 26. Juli 2018 wurde der Angeklagte auf den 12. September 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. Die eingeschriebene Sendung wurde nicht abgeholt. -3- 8. Mit Schreiben vom 9. August 2018 (A-Post Plus) erfolgte eine zweite Zustellung der Vorladung.