"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht, Abteilung Steuern gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 10. Mit Verfügung vom 18. Juni 2018 wurde der Angeklagte auf den 8. August 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. 11. Der Angeklagte ist nicht zur Verhandlung erschienen und hat sich auch sonst nicht vernehmen lassen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: