2. Die Kosten des Gerichtsverfahrens, bestehend aus einer Staatsgebühr von CHF 200.00, der Kanzleigebühr von CHF 110.00 und den Auslagen von CHF 40.00, insgesamt CHF 350.00, werden zu 40 % der Angeklagten mit CHF 140.00 auferlegt. Der Rest (CHF 210.00) wird auf die Staatskasse genommen. 3. Es wird keine Parteientschädigung ausgerichtet. Zustellung an: - die Angeklagte - das Kantonale Steueramt - das Steueramt Q. Mitteilung an: - die Gerichtskasse Rechtsmittelbelehrung