Die Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2011 bis 2015) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits ein Mal gebüsst werden (2015). Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen zwischen CHF 70'000.00 und 80'000.00 sowie bei der zweiten Widerhandlung CHF 600.00. Die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von CHF 1'600.00 ist auf CHF 600.00 zu reduzieren. Gründe für eine weitere Reduktion der Busse sind nicht ersichtlich. -8-