Gemäss Auszug aus dem individuellen Konto bei der SVA Aargau vom 9. Mai 2018 belief sich das gemeldete Einkommen 2016 auf CHF 72'402.00. In Berücksichtigung von möglichen Bezügen aus der von der Angeklagten beherrschten D. (für das Geschäftsjahr 2015 wurde vom KStA, Sektion juristische Personen, ein Gewinn von CHF 6'667.00 gemeldet) ist von einem für die Bussenbemessung massgeblichen (aktuellen) Einkommen von höchstens CHF 70'000.00 bis CHF 80'000.00 auszugehen.