Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen der Angeklagten von CHF 174'691.00 (rechtskräftige Ermessensveranlagung 2015) aus. Dies wurde der Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Im Einkommen 2015 ist jedoch eine ausserordentliche (einmalige) Abfindung der C. von CHF 117'100.00 enthalten, welche auf der Aufhebungsvereinbarung vom 20. Mai 2015 beruht. Das ordentliche Einkommen beträgt lediglich CHF 62'695.00. Gemäss Auszug aus dem individuellen Konto bei der SVA Aargau vom 9. Mai 2018 belief sich das gemeldete Einkommen 2016 auf CHF 72'402.00.