2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." 7. Mit Verfügung vom 1. Juni 2018 wurde die Angeklagte auf den 8. August 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. -3- 8. Die Angeklagte hat das Spezialverwaltungsgericht mit Schreiben vom 3. August 2018 ermächtigt, das Urteil in Abwesenheit aufgrund der Akten zu fällen. -4- Der Präsident zieht in Erwägung: I. 1. Massgebend für die Beurteilung der vorliegenden Anklage ist das Steuergesetz vom 15. Dezember 1998 (StG).