2.2. Das KStA hat gegenüber dem Angeklagten einen Strafbefehl erlassen. Das KStA, Bezug, hat das Schreiben vom 6. Januar 2018 als Einsprache entgegengenommen. Mit Schreiben vom 20. Juli 2018 macht der Angeklagte folgendes geltend: "Lieber 'Präsident' Heuscher wo steht in meinem Schreiben das Wort 'Einsprache' oder ähnlich? In Liebe A.". Damit scheint der Angeklagte geltend zu machen, er habe gar keine Einsprache erhoben.