I. 1. 1.1. In seinem Schreiben vom 6. Januar 2018 führt der Angeklagte aus, er weise das mit der Zustellung des Strafbefehls vom 7. Dezember 2017 verbundene Handelsangebot "ohne Entehrung und unter Reservierung der Rechte nach Ihrem UCC 1-103 und UCC 1-308 zurück, weil ein offensichtlicher Irrtum vorliegt, dessen Korrektur ich beanspruche, uneingeschränkt und ohne Präjudiz. Die Rechtsvermutung, dass ich als Vertragspartei Ihres Handelsangebotes in Frage komme, ist fragil und defekt, denn mit meiner Identifizierung mit dieser fiktiven Person A. geht eine Unmöglichkeit des Rechts einher, die mich als Vertragspartei von vorneherein ausschliesst. Lex non cogit ad impossibilia.