8. 8.1. Mit Verfügung vom 20. August 2018 wurde der Angeklagte neu auf den 12. September 2018 vorgeladen. Dem Angeklagten wurde in Aussicht gestellt, dass bei nochmaliger unentschuldigter Säumnis ein Abwesenheitsurteil gefällt werde. Die Vorladung wurde eingeschrieben und per A-Post Plus versandt. 8.2. Die Annahme der A-Post Plus-Sendung wurde verweigert. Der eingeschriebene Brief wurde nicht abgeholt. Beide Sendungen wurden dem Spezialverwaltungsgericht am 10. September 2018 bzw. am 11. September 2018 retourniert.