7.8. 7.8.1. Mit E-Mail des Spezialverwaltungsgerichtes vom 20. August 2018 wurde dem Angeklagten mitgeteilt, dass E-Mail-Eingaben mangels Originalunterschrift ungültig seien. -4- 7.8.2. Der Angeklagte entgegnete mit E-Mail vom 20. August 2018, er befinde sich im Ausland und könne daher keine Briefe versenden. Das sei erst nach seiner Rückkehr am 21. August 2018 wieder möglich.