7.6. Mit Schreiben vom 8. August wurde der Angeklagte vom Spezialverwaltungsgericht aufgefordert, bis zum 18. August 2018 ein Arztzeugnis einzureichen. Gleichzeitig wurde er ersucht, seinen Einsprachewillen zu bestätigen. Das Schreiben wurde dem Angeklagten vom Spezialverwaltungsgericht vorab per E-Mail zur Kenntnis gebracht. 7.7. Mit E-Mail vom 18. August 2018 führte der Angeklagte aus, dass er kein Arztzeugnis einreichen könne. Er sei schon seit Jahren nicht mehr bei einem Arzt gewesen. Ärzte seien nicht dazu geeignet, Menschen zu heilen. Im Weiteren wurden Fragen aufgeworfen und weitere Unterlagen eingereicht.