7.3. Der Angeklagte hat sich mit Schreiben vom 20. Juli 2018 weiter geäussert und mitgeteilt, dass er "Ihrer Appellation nicht Folge" leisten werde. 7.4. Dem Angeklagten wurde mit Schreiben des Spezialverwaltungsgerichtes vom 26. Juli 2018 mitgeteilt, dass an der Verhandlung festgehalten werde. Ausserdem wurde dem Angeklagten für den Fall des Fernbleibens ein Urteil in Abwesenheit in Aussicht gestellt. 7.5. Mit E-Mail vom 8. August 2018 teilte der Angeklagte mit, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen könne.