"1. Gestützt auf den angefochtenen Strafbefehl sei das Verfahren vor Spezialverwaltungsgericht gemäss § 249 ff. des Steuergesetzes vom 15. Dezember 1998 durchzuführen. 2. Die angeklagte Person sei im Sinne des Strafbefehls zu bestrafen." -3- 7. 7.1. Mit Verfügung vom 4. Juni 2018 wurde der Angeklagte auf den 8. August 2018 vorgeladen. Gleichzeitig wurde die Anklage zugestellt. Dieses Schreiben wurde vom Angeklagten nicht abgeholt. 7.2. Die Vorladung mit Anklage wurde dem Angeklagten mit Schreiben vom 21. Juni 2018 nochmals mit A-Post Plus zugestellt.