Gemäss aktuellem Bussentarif beträgt die Busse bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 135'714.00 – gleich wie bei einem Einkommen von CHF 131'200.00 – sowie bei der dritten Widerhandlung CHF 2'400.00. Nachdem die beantragte Busse dem aktuellen Bussentarif entspricht, ist die von der Vorinstanz ausgefällte Busse von CHF 2'400.00 nicht zu beanstanden. Gründe für eine Reduktion der Busse – wie im Verfahren 3-BU.2017.64 in Sachen der Angeklagten betreffend Ordnungsbusse 2015 – sind keine ersichtlich. -9-