Die Anklage geht von einem für die Busse relevanten Einkommen der Angeklagten von CHF 135'714.00 (steuerbares Einkommen 2015) aus. Dies wurde der Angeklagten mit Zustellung der Anklageschrift mitgeteilt. Am 17. August 2018 ist die Ermessensveranlagung 2016 mit einem steuerbaren Einkommen von CHF 131'200.00 eröffnet worden. Die Ermessensveranlagung 2016 ist jedoch noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Die Angeklagte musste gemäss Anklageschrift innerhalb der letzten fünf Steuerperioden (d.h. bezüglich der Steuerveranlagungen der Jahre 2011 bis 2015) wegen Verletzung von Verfahrenspflichten bereits zwei Mal gebüsst werden (2011, 2015).