1.4. Die Angeklagte lässt vorbringen, die "Rahmenbedingungen" – wie im Brief vom 10. Oktober 2017 beschrieben – hätten sich nicht verbessert. Der Sohn C. sei "am Anfertigen der Erklärung". Seit Anfang Dezember 2017 sei beim Sohn ein Nerv im Halswirbelbereich eingeklemmt gewesen. Das habe dazu geführt, dass der rechte Arm sich teilweise taub angefühlt habe. Dies habe nebst den Schmerzen eine massive Einschränkung der Feinmotorik nach sich gezogen. Er sei zufolge zweimonatiger Schmerztherapie und chiropraktischer Manipulationen auf dem Weg der Besserung.