3. Es wird eine Parteientschädigung von CHF 500.00 (inkl. Mehrwertsteuer und Auslagen) ausgerichtet. Zustellung an: - den Angeklagten - (Vertreter, im Doppel) - das Kantonale Steueramt - das Gemeindesteueramt Q. Mitteilung an: - die Gerichtskasse Rechtsmittelbelehrung