"Da wir die Steuererklärung für das Jahr 2014 nicht auffinden können, befindet sich in der Beilage lediglich die Steuererklärung des Jahres 2015." Der Angeklagte hat aufforderungsgemäss den Einspracheentscheid vom 14. November 2017 betreffend Kantons- und Gemeindesteuern 2014 eingereicht welcher am 19. Dezember 2017 versandt wurde.