Weiter machte der Vertreter des Angeklagten geltend, von Seiten des Gemeindesteueramtes Q. sei die seit Jahren bestehende Dauervollmacht als "aufgehoben" erklärt worden. Das habe aber nicht zugetroffen und habe richtiggestellt werden können. Daraufhin habe sich eine Lernende des Gemeindesteueramtes einen Fehler eingeräumt und sich dafür entschuldigt (Protokoll).