1.6.2. Anlässlich der Verhandlung vom 8. August 2018 hat der Vertreter des Angeklagten geltend gemacht, dass am 14. November 2017 eine Einspracheverhandlung mit der Steuerkommission Q. stattgefunden habe. Der Einspracheentscheid betreffend die Steuern 2014 sei für die nächsten Tage in Aussicht gestellt worden. Das Ergebnis dieser Einspracheverhandlung habe auch Einfluss auf die Veranlagung 2016 gehabt (Dauersachverhalt). Der Vertreter des Angeklagten führte aus, dass er die Steuererklärung 2016 "bereit" gehabt habe, in Absprache mit der Steueramtsvorsteherin aber den Einspracheentscheid 2014 noch habe abwarten dürfen.